REHA - SPORT

Nehmen sie sich, was ihnen zusteht: Rehasport ist ihr gutes Recht!

Rehasport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden!

Wir bieten ihnen fachgerechten Rehasport auch vom Arzt verordnet und den Kassen finanziert. Eine Leistung über die sie verfügen können und sollten. Denn Gesundheitsförderung ist die Basis eines guten Lebens. Wir helfen ihnen dabei.

Rehabilitationssport kommt grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht und betrifft Menschen, die chronisch krank sind oder auf dem Weg sind, chronisch krank zu werden.

 

Diese Verordnung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX belastet nicht das Budget Ihres Arztes. Sprechen Sie Ihren Arzt auf Rehasport
und die Verordnung 56 an. Die Verordnung 56 muss vom Kostenträger, i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, genehmigt werden.

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